Hiermit möchte ich an die Räum- und Streupflicht erinnern. Die Räum- und Streupflicht ist in den Hauptverkehrszeiten zwischen 07:00 und 18:00 Uhr zu beachten. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, muss ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze freigehalten werden. Denk bitte auch daran, in den Nebenstraßen eure Fahrzeuge so zu parken, dass Räumfahrzeuge ihre Arbeit ungehindert verrichten können.
Ebenfalls zu beachten ist, dass Hydranten ein wichtiger Bestandteil des Brandschutzes sind und jederzeit schnell und uneingeschränkt zugänglich sein müssen. Gerade in der Winterzeit ist es daher besonders wichtig, Hydranten sowie die dazugehörigen Hinweisschilder von Schnee und Eis freizuhalten.
Die Ortsgemeinde bittet euch, eurer Verantwortung gewissenhaft nachzukommen und so zu einem sicheren Miteinander in der Winterzeit beizutragen.
Torsten Schneider
Ortsbürgermeister